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Verhaltenskodex für DNS BE registratoren

Vorwort

Organisationen, Firmen und Privatpersonen, deren berufliche Tätigkeiten mit dem Internet oder dem Domain-Name-System (DNS) verlinkt sind, sind sich der technologischen Komplexheit, dem wachsenden Wirtschaftsinteresse und der schnellen Entwicklung dieser Medien bewusst.

In einem solchen Umfeld ist es für den Endnutzer sowie für andere Parteien von größter Bedeutung, dass sie Zugriff zu zuverlässigen Informationen qualitativ hochstehenden Dienstleistungen haben. Die Benutzer haben unter allen Umständen Anspruch auf eine angemessene, korrekte, nichtdiskriminierende und faire Behandlung.

DNS BE, der Registrator des dotBE Country-Code Top-Level Domain (ccTLD) möchte diesen Aspekten besondere Beachtung schenken. Außerdem werden in der Verordnung der Organisation und in wichtigen Unterlagen, die von der internationalen Internetgemeinschaft (z.B. RFC 1591) genehmigt wurden, einige Verantwortlichkeiten in diesem Bereich aufgeführt.

Da Namens-Registraturen nicht mehr direkt bei DNS BE beantragt werden können, sind unsere Registratoren unsere bevorzugten Partner geworden und tragen im Allgemeinen dieselben aus DNS BE hervorgegangenen Verantwortungen.

Um sicherzustellen, dass die Nutzer in den Genuss der vorerwähnten Rechte kommen, möchte DNS BE angesichts der Position der Registratoren und ihrer Beziehung zum Endkunden Richtlinien für ihre Registratoren erstellen. Es ist kennzeichnend für die Internetgemeinschaft, dass Angelegenheiten eher auf dem Wege der Selbstregulierung geklärt werden, als durch offizielle Vorschriften oder gesetzliche Verfügungen. Deshalb schlägt DNS BE ihren Registratoren vor, einen Verhaltenskodex, in dem die Grundsätze und Prozesse ihrer kommerziellen Tätigkeiten im Zusammenhang mit .BE ccTLD dargelegt werden, anzunehmen.

Die Liste der Organisationen oder Firmen, die unter Berücksichtigung der Grundrechte und Erwartungen der Kunden zuverlässige Informationen und Dienstleistungen anbieten, wird veröffentlicht. Somit stellt dieser Kodex gleichzeitig ein Qualitätslabel für die Registratoren dar.

Registrars who have subscribed to the code are bound by the following principles and have declared that they will enforce them for their customers.

Die Registratoren, die den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, haben ihren Kunden gegenüber eine Bemühungsverpfichtung eingegangen und sie sind durch folgende Grundsätze gebunden.

Punkt 1: Terminologie

Domainname: Namens-Registratur im .BE Top-Level Domain, z. B. Ihr-Firmenname.be.

Kunde: eine Privat- oder Rechtsperson, an die ein Domainname vergeben wurde, oder jede Person oder Einheit, die eine Namens-Registratur beantragt.

DNS BE: der Verein ohne Erwerbszweck DNS Belgium mit Sitz in 3000 Leuven, Koning Leopold I-straat 1, Briefkasten 2, der zuständig ist für das Registratur- und Domain-Management für .BE top-level domain.

Registrator: eine Privat- oder Rechtsperson, die einen Agenten-/Registratorvertrag mit DNS BE über eine Zusammenarbeit im Registrierungsprozess für die .BE Top-Level domain abgeschlossen hat.

Punkt 2: Registrierungsgrundsätze

  1. Der Registrator gibt während der Registrierung immer die Daten des Kunden, der die Registratur der betreffenden Domainnamen ursprünglich beantragt hat, ein und nicht seine eigenen Daten. Die in der Kontaktinformation des Lizenzinhabers vorgelegte E-Mailadresse gehört ausschließlich dem Lizenzinhaber, nicht dem Registrator.
  2. Die Registratoren bestätigen die Aufträge der Kunden per E-Mail oder Fax (oder auf eine andere Weise, wenn diese beiden Methoden für den Kunden nicht geeignet sind). Der Registrator bestätigt in der Auftagsbestätigung den Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags des Kunden (Zeitstempel) und erklärt, ob der Auftrag angenommen wurde.
  3. Die Registratoren können Domainnamen zur eigenen Benutzung registrieren. Sie verzichten jedoch auf "Warehousing", d. h. die Registratur einer großen Zahl von Domainnamen ohne von Kunden den spezifischen Auftrag dazu erhalten zu haben. Wenn angenommen wird, dass gegen diesen Artikel verstoßen wird, muss der Ausschuss (vgl. Punkt 6 unten) entscheiden, ob die Gesamtzahl der Domainnamen, die für den eigenen Gebrauch des Registrators registriert wurden, als eine große Zahl anzusehen ist.
  4. Die Registratoren werden nichts unternehmen, was den Verkauf von Domainnamen zur Folge hat, und sie werden sich nicht an solchen Vorgängen beteiligen, noch an jeder anderen Transaktion, die einen Wechsel des Lizenzinhabers oder des betreffenden Domainnamen zur Folge hat, es sei denn, es wird das korrekte Verfahren angewandt, das DNS BE für solche Verrichtungen anbietet.
  5. Die Registratoren müssen die technische Fachkompetenz aufweisen, die erforderlich ist, um ihren Kunden ihre Dienstleistungen anzubieten. Das beinhaltet, dass sie mindestens dazu in der Lage sein müssen, die unterschiedlichen Schritte (neue Registratur, Domain-Udate, Domain-Transfer, usw.) in den automatisierten Systemen für DNS BE erfolgreich vorzunehmen. Außerdem müssen sie dazu fähig sein, Namen-Server für den Kunden zu implementieren und einsatzbereit zu machen, wenn sie diese Dienstleistungen direkt anbieten. Wenn diese Dienstleistungen nicht vom Registrator selbst angeboten werden, dann ist er dazu verpflichtet, den Kunden, der diese Dienstleistungen wünscht, an eine Person oder eine Firma, die diese Dienstleistungen anbietet, weiterzuleiten, oder ihm die erforderlichen technischen Informationen zu geben. Der Registrator überprüft, ob die Namenserver korrekt funktionieren, wenn der Kunde dies verlangt.

Punkt 3: Grundsätze in bezug auf Kunden

  1. Es steht den Registratoren frei, Dienstleistungen anzubieten, die sie für angebracht halten, und den Preis für diese Dienstleistungen festzusetzen. Sie geben jedoch deutlich an, welche Dienstleistungen sie anbieten, ob diese als Dienstleistungspaket oder einzeln angeboten werden, und welcher Preis für die Dienstleistungen oder zusätzlichen Dienstleistungen verlangt wird. Sie stellen jederzeit sicher, dass die Informationen, die den Kunden bereitgestellt werden, zuverlässig und vollständig sind.
  2. Wenn die Registratoren Dienstleistungen anbieten, die nicht im Zusammenhang mit der Registrierung und dem Management von Domainnamen stehen, wie zum Beispiel Web-Hosting und Mail-Forwarding, dann dürfen sie den Kunden nicht zwingen, ihnen das Management seiner Domainnamen anderen Registratoren zu übertragen, um in den Genuss dieser zusätzlichen Dienstleistungen zu kommen.
  3. Die Registratoren verpflichten sich dazu, die Preise nicht niedriger als die Kosten zu tarifieren (mit Verlust verkaufen). Wenn unterschiedliche Dienstleistungen als Paket angeboten werden, so wird der Preis berücksichtigt, der für das gesamte Dienstleistungspaket angerechnet wird.
  4. Die Registratoren werden keine Übertragungen von Domainnamen vornehmen, wenn sie nicht von dem Kunden dazu aufgefordert worden sind.
  5. Die Registratoren helfen bei Übertragungen, die andere Registratoren auf Verlangen des Kunden vornehmen, wenn sie um Hilfe gebeten werden. Sie werden keinesfalls versuchen, eine Übertragung zu stoppen oder in irgend einer Weise zu behindern. Wenn ein Übertragungsverfahren beendet wurde und von DNS BE bestätigt wurde, dann entfernt der ehemalige Registrator die Domain(s) von seinem Namenserver, wenn sie nicht mehr von seinem Kunden benutzt werden.
  6. Die Registratoren geben ihren Kunden die Zulassung, andere Namenserver als die, die der Registrator vorschlägt, zu benutzen. Wenn dafür zusätzliche Gebühren angerechnet werden, so vermerkt er dies auf seiner Dienstleistungsliste.
  7. Der Registrator stellt dem Kunden auf seiner Website folgende Information zur Verfügung:
    • Die Identität, Anschrift und Rechtsform der Firma
    • Die MwSt.-Nummer, falls vorhanden
    • Eine genaue Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen, die er anbietet.
    • Mögliche Garantien für diese Produkte und Dienstleistungen
    • Die Bestimmungen und Bedingungen für die Lieferung
    • Die verschiedenen Zahlungsweisen und genauere Angaben diesbezüglich
    • Die geltenden Bestimmungen und Bedingungen für den Kauf der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.

Punkt 4: Grundsätze im Zusammenhang mit dem Datenschutz

  1. Die Registratoren handhaben eine deutliche Datenschutzpolitik und sie setzen ihre Kunden darüber in Kenntnis.
  2. Die Registratoren unterlassen Mail-Spamming bei bestehenden oder potentiellen Kunden, um sie zu überzeugen, Gebrauch von ihren Dienstleistungen zu machen. Die bestehenden Kunden auffordern, ihre Domains zu erneuern und die Übermittlung von zusätzlichen Informationen über die gebotenen Dienstleistungen an diese Kunden wird jedoch nicht als Mail-Spamming betrachtet.
  3. Die Registratoren übermitteln die persönlichen Daten ihrer Kunden nicht an Dritte, es sei denn, dass dies von einer zuständigen Behörde verlangt wird. Die Möglichkeit, gewisse Details der Domainnamens-Registratur über die WHOIS-Funktion von DNS zu überprüfen, wird nicht als Übermittlung von persönlichen Daten betrachtet.

Punkt 5: Zusammenarbeit

  1. Registrars will inform their customers of the terms and conditions of DNS BE concerning the use of domain names and of any updated versions of these terms and conditions. They will also inform their customers, at their request, of the dispute-resolution procedures that DNS BE has established to resolve domain-name disputes.
  2. Registrars will endeavor to resolve customer complaints efficiently. They will provide each customer with the contact information of the customer-support personnel (for example, phone number, fax number, e-mail, and website).
  3. Registrars will be responsible for notifying the Federal Computer Crime Unit (FCCU) of the Federal Police when they presume illegal proceedings or activities on the Internet should that they encounter them within the scope of their domain-name registration activities. The FCCU can be contacted at contact@gpj.be. For more information on the FCCU, see http://www.gpj.be/index2.html. The postal address is DJF - FCCU, Notelaarstraat 211, 1000 Brussels.
  4. All registrars that sign the code of conduct are obliged to work with each other to solve problems their customers encounter. In this context, they will make available a contact e-mail address for internal relations between registrars that have signed the code. This address can be used should they need to contact each other for a specific problem relating to one of their customers.
  5. Registrars may invite the resellers they work with to subscribe to the principles of this code of conduct. However, resellers will not be eligible for the committees indicated in Sections 6 and 7 and they will not be allowed to use the logo specified in Section 8.

Punkt 6: Strafen und Verfahren

Es wird ein besonderer Ausschuss zur Behandlung von Beschwerden eingerichtet, der den Auftrag hat, vermutliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu untersuchen.

Die Zusammensetzung des Ausschusses, die Verfahren zur Wahl und zum Ersatz der Mitglieder, die Mandatszeit der Mitglieder, die Frequenz und der Ort der Versammlungen, und ähnliche Aspekte werden in einem Schriftstück "Satzung und Verfahren" festgesetzt.

Die Verfahren zur Einreichung, Bestätigung und Untersuchung von Beschwerden, die Sprache, die Regeln des Verfahrens und die Regeln des Berufungsverfahrens sind in dem Schriftstück "Satzung und Verfahren" festgelegt.

Im Falle eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex kann der Ausschuss je nach der Art und der Schwere des Verstoßes und abhängig davon, ob der Verstoß wiederholt begangen wurde, eine der folgenden Strafen auferlegen. Der Ausschuss kann:
  • eine Verwarnung aussprechen oder dem Registrator einen Verweis erteilen.
  • das an den Verhaltenskodex gebundene Logo vorübergehend entziehen.
  • das an den Verhaltenskodex gebundene Logo und die entsprechenden Leistungen endgültig entziehen.
Wenn die Entscheidung des Ausschusses den Entzug des Qualitätslabels des Registrators einschließt, dann muss diese vom Vorstand von DNS BE bestätigt werden, bevor sie wirksam wird.

Wenn der Verstoß gegen den Verhaltenskodex ebenfalls eine Verletzung des Vertrags zwischen DNS BE und dem Registrator darstellt, dann kann DNS BE den Vertrag unabhängig von der Strafe, die der Ausschuss auferlegt, beenden.

Der Ausschuss ist für die Auslegung der Bestimmungen des Verhaltenskodex zuständig.

Alle Informationen über den Ausschuss und dessen Zuständigkeit, Beschwerden zu untersuchen, werden auf der Website von DNS BE veröffentlicht.

Punkt 7: Abänderung des Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex kann auf Verlangen von DNS BE abgeändert werden, oder wenn 10 % der Parteien, die den Kodex unterzeichnet haben, DNS BE darüber in Kenntnis setzen, dass sie eine Abänderung des Kodex wünschen. (Die Registratoren können das Forum, das DNS zur Verfügung stellt, nutzen, um die 10 %-Schwelle zu erreichen.)

Ein besonderer Redaktionsausschuss wird die vorgeschlagenen Abänderungen überprüfen. Danach wird formell über alle vorgeschlagenen Abänderungen abgestimmt. Wenn die Mehrheit der Ausschussmitglieder für die Abänderung stimmt, dann wird der Abänderungsvorschlag angenommen.

Die vorgeschlagene Abänderung des Verhaltenskodex wird dem Vorstand von DNS BE überreicht. Wenn der Vorstand mit den Abänderungen einverstanden ist, dann wird der Verhaltenskodex entsprechend den unterbreiteten Vorschlägen abgeändert.

Der Redaktionsausschuss jeweils zusammengerufen, sobald bei DNS BE ein Abänderungsantrag entsprechend Absatz 1 dieses Punktes eingeht. DNS BE verständigt alle Registratoren über diesen Antrag und fordert sie dazu auf, sich um die Mitgliedschaft im einberufenen Ausschuss zu bewerben. Die Ausschussmitglieder werden von DNS BE gewählt und unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der DNS BE Registratoren bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder des Redaktionsausschusses wird in allen Fällen auf 11 Personen begrenzt. Den Vorstand des Ausschusses übernimmt DNS BE.

Punkt 8: Das Logo und die Leistungen

Der vorliegende Verhaltenskodex ist an die Benutzung eines besonderen Logos gebunden. Alle Registratoren, die diesen Verhaltenskodex unterzeichnen und beachten, kommen in den Genuss dieses Qualitätslabels.

Dieses Logo (vgl. Anlage 1) wurde von DNS BE ausschließlich als Hinweis auf den Verhaltenskodex und zur Verwendung von denjenigen, die den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, als "softes" Qualitätslabel entwickelt.

Die Registratoren, die diesen Verhaltenskodex unterzeichnen und beachten, haben das Recht, dieses Logo bei ihren Geschäftsverbindungen mit ihren Kunden einzusetzen. Sie können das Logo auf den Briefkopf ihrer Geschäftsbriefe drucken, auf ihre Website setzen, und es bei ihren kommerziellen Mitteilungen verwenden. Wenn das Logo auf einer Website steht, muss es einen Link auf die Website besitzen, wo der Verhaltenskodex durch einfachen Mausklick auf das Logo abgerufen werden kann.

DNS BE richtet auf ihrer Website eine besondere Seite für alle Registratoren, die das Qualitätslabel besitzen, ein. DNS BE bemüht sich ebenfalls darum, die Presse, die anderen Medien und die Benutzergruppe auf das Logo und die damit verbundenen Leistungen aufmerksam zu machen.

Registratoren, die diesen Verhaltenskodex nicht unterzeichnet haben, oder denen das Logo vorübergehend oder endgültig entzogen wurde, haben nicht das Recht, das Logo des Qualitätslabels zu benutzen. DNS BE wird gegen jeden widerrechtlichen Gebrauch dieses Logos durch Registratoren oder Dritte Anzeige erstatten.